Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sweet Package · Marian Radke · Dr.-Willi-Krüger-Weg 17 · 14979 Großbeeren OT Diedersdorf
office@sweetpackage.de · 0173 3601588

Stand: 5. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Sweet Package, Inhaber Marian Radke (nachfolgend „wir"), an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde").

(2) Wir liefern ausschließlich an Gewerbetreibende. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefern.

(4) Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Soweit vereinbart, gilt diese Fassung auch für künftige gleichartige Geschäfte. Änderungen der AGB werden nur aufgrund einer erneuten Vereinbarung Vertragsbestandteil; eine Veröffentlichung auf unserer Website allein ändert bestehende Verträge nicht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angaben auf der Website, in Prospekten und Preislisten sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigen. In der Auftragsbestätigung nennen wir Sorten, Mengen, Gebinde, Preise und den Liefertermin.

(3) Änderungen und Ergänzungen sollen zur Dokumentation in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 3 Mindestbestellwert und Vorlaufzeit

(1) Die Mindestabnahme richtet sich ausschließlich nach dem Mindestbestellwert in Absatz 2. Eine zusätzliche Mindeststückzahl oder Mindestabnahme je Sorte, Kiste oder Karton besteht nicht.

(2) Der Mindestbestellwert beträgt 600,00 Euro netto je Lieferung für Kunden aus Einzelhandel und Lebensmittelgroßhandel. Für Caterer beträgt er 250,00 Euro netto je Lieferung; darunter berechnen wir eine Liefergebühr von 35,00 Euro netto. Kleinere Mengen liefern wir, wenn die Lieferung mit einer ohnehin geplanten Tour zusammenfällt.

(3) Wir liefern aus unserem eigenen Tiefkühllager. Die Vorlaufzeit beträgt eine Woche für Caterer und anderthalb Wochen für Einzelhandel und Lebensmittelgroßhandel, jeweils ab Auftragsbestätigung oder nach Absprache. Kurzfristigere Abrufe sind häufig möglich.

(4) Sonderanfertigungen, insbesondere eigene Banderolen oder abweichende Gebinde, haben eine Vorlaufzeit von vier Wochen ab Freigabe des Musters durch den Kunden.

(5) Eilaufträge sind nach vorheriger Absprache möglich, soweit unsere Produktionsplanung dies zulässt.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die Preise der jeweils gültigen, dem Kunden in Textform mitgeteilten Preisliste oder des individuellen Angebots. Wir arbeiten mit Staffelpreisen nach Abnahmemenge.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Backstube, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die im Angebot genannten Preise sind sechs Monate ab Angebotsdatum verbindlich.

(4) Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform an. Für bereits geschlossene Verträge bleiben die vereinbarten Preise unverändert. Neue Preise gelten nur für künftig geschlossene Verträge unter Beachtung verbindlicher Preiszusagen nach Absatz 3.

§ 5 Lieferung, Versandkosten und Gefahrübergang

(1) In Berlin und Brandenburg liefern wir in der Regel mittwochs und freitags. Die Liefergebühr beträgt 35,00 Euro netto. Ab einem Warenwert von 250,00 Euro netto liefern wir frei Haus.

(2) Außerhalb dieses Gebiets versenden wir über eine Tiefkühlspedition.

(3) Liefertermine sind verbindlich, sobald sie in der Auftragsbestätigung genannt sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Ware zum vereinbarten Termin angenommen und unverzüglich bei minus 18 Grad Celsius eingelagert werden kann. Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht übergeben werden, richten sich unsere Ansprüche auf Ersatz notwendiger Mehraufwendungen und eines nachgewiesenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungserlöse werden berücksichtigt; eine doppelte Entschädigung ist ausgeschlossen.

(5) Die Ware hat bei Anlieferung eine Restlaufzeit von mindestens vier der sechs Monate Haltbarkeit.

(6) Bei Anlieferung mit eigenem Fahrzeug geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Versand geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die Spedition über.

§ 6 Zahlung

(1) Die erste Bestellung eines Kunden liefern wir gegen Vorkasse. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.

(2) Ab der zweiten Bestellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen versenden wir per E-Mail.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht (§ 288 Abs. 5 BGB).

(4) Bei wiederholtem Zahlungsverzug können wir für künftig geschlossene Verträge Vorkasse vereinbaren. Für bereits geschlossene Verträge gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen; gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insbesondere nach § 321 BGB, bleiben unberührt.

(5) Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Storno und Änderungen

(1) Bestellungen können, mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Sonderanfertigungen, bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei storniert werden. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz unseres Betriebs.

(2) Bei späteren Stornierungswünschen ist eine Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Eine etwaige Entschädigung wird gesondert vereinbart und auf Grundlage des konkret nachgewiesenen Schadens unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie möglicher anderweitiger Verwertung berechnet. Pauschale Stornogebühren von 50 oder 100 Prozent werden nicht erhoben. Ohne Aufhebungsvereinbarung bleiben der Vertrag und die gesetzlichen Rechte beider Parteien bestehen.

(3) Für Sonderanfertigungen, insbesondere kundenspezifische Banderolen oder Gebinde, besteht ab Vertragsschluss kein vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung nach Absatz 2 bleibt möglich. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Lösungsrechte, insbesondere wegen Pflichtverletzungen, bleiben in allen Fällen unberührt.

§ 8 Produktangaben, Allergene und Haltbarkeit

(1) Maßgeblich für die vereinbarte Produktbeschaffenheit sind die bei Vertragsschluss bereitgestellten Produktangaben einschließlich des zugehörigen Produktpasses. Diesen stellen wir dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung und halten ihn auf unserer Website bereit. Die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten sowie die Angaben auf der gelieferten Ware bleiben unberührt.

(2) Alle Produkte sind vegan und bio-zertifiziert. Unsere Öko-Kontrollstellennummer lautet DE-ÖKO-070.

(3) In unserer Backstube werden Schalenfrüchte, Sojaerzeugnisse, Sesam und glutenhaltiges Getreide verarbeitet. Spuren dieser Zutaten können daher in allen Produkten enthalten sein.

(4) Die Haltbarkeit beträgt sechs Monate ab Produktion bei durchgehender Lagerung bei minus 18 Grad Celsius. Aufgetaute Ware darf nicht wieder eingefroren werden.

(5) Änderungen von Rezepturen und Zutaten teilen wir dem Kunden mit aktualisierten Produkt- und Allergeninformationen vor Abschluss einer neuen Bestellung mit. Bei bereits geschlossenen Verträgen dürfen wir die vereinbarte Beschaffenheit, insbesondere Zutaten und Allergene, nur mit Zustimmung des Kunden ändern. Gesetzliche Rechte bei Nichtverfügbarkeit bleiben unberührt.

§ 9 Untersuchung, Mängelrüge und Gewährleistung

(1) Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. In diesem Fall hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.

(2) Zur schnellen Bearbeitung bitten wir um eine Mängelmeldung per E-Mail mit Beschreibung und, soweit möglich, Fotos sowie um einen Vermerk sichtbarer Transportschäden oder Fehlmengen auf dem Lieferschein oder Frachtbrief. Fotos und Vermerke sind keine zusätzlichen Voraussetzungen für Mängelansprüche. Soweit § 377 HGB nicht anwendbar ist, wird keine zusätzliche vertragliche Untersuchungs- oder Ausschlussfrist vereinbart.

(3) Das Mindesthaltbarkeitsdatum begrenzt die gesetzlichen Mängelrechte und die Frist für Mängelanzeigen nicht. Es begründet jedoch keine Zusage, dass die Ware über die vereinbarte Haltbarkeit hinaus verwendbar bleibt.

(4) Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Nacherfüllung sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz und Aufwendungsersatz, zu. Die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Gutschrift oder andere Abwicklung anstelle der gesetzlichen Nacherfüllung erfolgt nur im Einvernehmen mit dem Kunden. Für Schadensersatzansprüche gilt § 11.

(5) Für Beeinträchtigungen, die erst nach Gefahrübergang durch eine Unterbrechung der Kühlkette, unsachgemäße Lagerung oder Überschreitung der vereinbarten Haltbarkeit verursacht werden, besteht keine Mängelhaftung. Ansprüche wegen bereits bei Gefahrübergang vorhandener Mängel bleiben unberührt. Die gesetzliche Beweislastverteilung wird nicht verändert.

(6) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gesetzliche Lieferantenregressrechte und deren Verjährung, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, bleiben unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.

(4) Wir geben auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien und sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt liegt nur bei außergewöhnlichen, von außen einwirkenden Ereignissen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs vor, die wir auch durch zumutbare Sorgfalt nicht verhindern oder überwinden können und die die vereinbarte Lieferung tatsächlich hindern. Dazu können etwa Naturkatastrophen oder unvorhersehbare behördliche Maßnahmen gehören. Eigene Betriebs- oder Kühlungsstörungen, Stromausfälle und Lieferengpässe gelten nicht allein aufgrund ihres Auftretens als höhere Gewalt; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen und das von uns übernommene Beschaffungsrisiko.

(2) Bei einer vorübergehenden Behinderung durch höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist nur um die tatsächliche Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über Ursache, voraussichtliche Dauer und betroffene Lieferungen und ergreifen zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen.

(3) Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zurücktreten. Bereits vorher bestehende gesetzliche Rücktritts- und sonstige Lösungsrechte, insbesondere bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit weiteren Zuwartens, bleiben unberührt. Vorauszahlungen für entfallende Leistungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; für die Haftung gilt § 11.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Großbeeren.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Potsdam, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Änderungen und Ergänzungen sollen zur Dokumentation in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB gilt unabhängig von deren Form auch für Änderungen dieser Regelung.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.